Finanzielle Förderung
Seit Anfang Januar 2021 gibt es eine
Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
(BEG), die auch bei Leuchtentausch in Bestandsgebäuden (Nichtwohngebäuden) in Anspruch genommen werden kann.
Profitieren Sie von einer Förderung bis zu 15 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten.
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch in Bestandsgebäuden für Innen- und Außenbeleuchtung einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten
- Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung oder Regelung von Beleuchtungsanlagen
- Retrofit- oder Ersatzlampen sind nicht förderfähig
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Anforderungen an die Systemlichtausbeute: 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten bzw. 120 Lumen pro Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen
- Vom Hersteller muss bestätigt werden, dass die eingesetzten Leuchten mindestens folgende Werte erreichen: Für LED-Leuchten größer oder gleich 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden; für alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 % (L90) bei 16.000 Betriebsstunden
- Anträge sind über s.g. Energie-Effizienz-Experten (EEE) zu stellen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
- gemeinnützige Organisationen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
- u.v.m.
Wie hoch ist die Förderung?
- 15 % auf die förderfähigen Netto-Investitionskosten, gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche; max. 15 Millionen Euro
- Die Kosten für Beratung und Planung werden mit bis zu 50 % gefördert. Maximal aber 5 Euro/ m² Nettogrundfläche; max. 20.000 Euro